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Der Schülerrat

Eine Sonderstellung in der SchülerInnenvertretung haben die SchulsprecherInnen. Im Schulgesetz heißt es: »Die Schulsprecherin oder der Schulsprecher vertritt im Rahmen der Beschlüsse des Schülerrats die Schülerinnen und Schüler gegenüber Schulleitung, Lehrerkonferenz, Elternrat, Schulbeirat und Schulkonferenz.« Dabei sind die Schulsprecher sind aber keine EinzelkämpferInnen, sondern Kontaktpersonen. Die SchulsprecherInnen sind die Vorsitzenden des SchülerInnenrats (SR). Sie laden zu den Sitzungen ein und leiten diese. Sie sind diejenigen, die Beschlüsse des SR gegenüber Schulleitung, Eltern und LehrerInnen vertreten. Die SchulsprecherInnen sind Bindeglied zwischen den einzelnen Gremien und vor allen Dingen Sprachrohr der SchülerInnenschaft. Sie haben die Möglichkeit, eigene Aktionen an der Schule zu organisieren. Wichtig ist, dass die SchulsprecherInnen sich in rechtlichen und organisatorischen Fragen auskennen, denn das sind die Grundlagen ihrer Arbeit. Außerdem sollten sie Mittel und Wege kennen, um verschiedene Aktivitäten, die vom SR beschlossen wurden, zu realisieren. Das reicht von der Organisation einer SR-Reise bis zu großen Veranstaltungen wie Aktionstagen. Die SchulsprecherInnen sollten die Basis für Aktivitäten und Aktionen schaffen, die von Seiten der SchülerInnen getragen und durchgeführt werden. Die SchulsprecherInnen werden von den VerbindungslehrerInnen beraten.

Darüber hinaus leiten die SchulsprecherInnen zusammen mit den Verbindungslehrern die SMS-AG (Schüler machen Schule).

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