Schulkonferenz

Zusammensetzung und Aufgaben der Schulkonferenz werden im Hamburger Schulgesetz i.d.F. vom 11. September 2007 (§§ 52 bis 56) geregelt.

 

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium des Gymnasiums Meiendorf. Ihre Aufgabe ist es, über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule zu beraten und im Rahmen der schulischen Selbstverwaltung zu beschließen. Sie tagt mindestens viermal im Schuljahr.

 

Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleitung und Vertreter/innen der Eltern, der Schüler, der Lehrkräfte und des nichtpädagogischen Personals.

 

Die derzeitigen Mitglieder der Schulkonferenz des Gymnasiums Meiendorf entnehmen Sie bitte dem folgenden PDF-Dokument.