Lehrerkonferenz.

Zusammensetzung, Rechte und Pflichten der Lehrerkonferenz sind in den Paragraphen 57 und 58 des Hamburger Schulgesetzes geregelt (Fassung vom Dezember 2007).

 

Die Lehrerkonferenz ist das Beratungs- und Beschlussgremium der Lehrerinnen und Lehrer des Gymnasiums Meiendorf. Den Vorsitz führt der Schulleiter.


Alle stimmberechtigten Mitglieder der Schulkonferenz haben das Recht, an den Sitzungen der Lehrerkonferenz mit beratender Stimme teilzunehmen, sofern keine Tagesordnungspunkte behandelt werden, die Personal- und Disziplinarangelegenheiten Einzelner betreffen.

 

Zu den Rechten und Pflichten der Lehrerkonferenz:
• Sie berät und entscheidet über die Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule – unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Schulkonferenz.
• Die Lehrerkonferenz fördert die Zusammenarbeit der Lehrkräfte.
• Sie beschließt über Grundsätze der Unterrichtsgestaltung, der Unterichtsmethoden und der Leistungsbeurteilung, über Grundsätze der Unterrichtsverteilung, der Aufsichts- und Vertretungsregelungen und der Übertragung dienstlicher Aufgaben an Lehrerinnen und Lehrer der Schule.
• Die Lehrerkonferenz beschließt über die Inhalte und die Durchführung der schulinternen Lehrerfortbildung, über die Grundsätze der Erziehung, Betreuung und Beratung an der Schule.