Elternrat
Allgemeines zum Elternrat
Weil der Elternrat schulöffentlich tagt, sind alle Eltern, Lehrer und Schüler des Gymnasiums Meiendorf ganz herzlich zu den Sitzungen eingeladen. Die Termine für die Elternratssitzungen und die Elternvertreterversammlungen entnehmen Sie bitte dem Terminkalender, die Protokolle der Elternratssitzungen finden sie hier. Und wie sich der derzeitige Elternrat zusammensetzt, zeigt das folgende PDF-Dokument.
Ein Dokument, das allgemeine Informationen zum Selbstverständnis des Elternrats unserer Schule bietet und in der Infomappe unserer Schule enthalten ist, welche regelmäßig am "Tag der offenen Tür" im Januar in aktueller Fassung erhältlich ist, finden Sie hier.
Sollten Sie sich über die Schulgrenzen hinaus für die Mitbestimmung und Mitarbeit der Eltern im Hamburger Schulleben interessieren, bietet sich dazu auf der Seite der Hamburger Elternkammer die Gelegenheit. Hier erfahren Sie wichtige Neuigkeiten, so z.B. (an ca. zehnter Position) auch die regelmäßig erscheinenden Kurzinformationen.
Wahl der Klassenelternvertretung
Unmittelbar nach der Einschulung wird Ihre Klassenlehrerin Ihnen den Termin des ersten Elternabends mitteilen, auf dem
Ihnen neben dem gegenseitigen Kennenlernen eine Übersicht über den geplanten Verlauf des Schuljahres mit seinen
unterrichtlichen und pädagogischen Schwerpunkten gegeben wird.
Auf diesem Elternabend wählen Sie in einem ersten Wahlgang aus Ihrer Mitte zwei Klassenelternvertreter/innen.
Eltern haben dazu für jedes Kind zwei Stimmen, auch wenn Sie alleinerziehend oder auf dem Elternabend nur mit
einem Elternteil anwesend sind. Für die Durchführung der Wahl gibt es also für Sie zwei Stimmzettel. Auf jedem
Stimmzettel dürfen Sie die Namen von einem oder zwei vorgeschlagenen Bewerbern angeben. Gewählt sind die
Bewerber/innen mit den beiden höchsten Stimmenzahlen.
In einem zweiten Wahlgang wählen Sie ebenso zwei Ersatzpersonen für Ihre Klassenelternvertreter/innen. Eigentlich
sollen die Ersatzpersonen die Klasseneltern-vertreter/innen vertreten, wenn diese verhindert sind, ihre Aufgaben
wahrzunehmen. Es hat sich aber in der Beobachtungsstufe bewährt, von Anfang an zu viert im Team zu planen und
für die anfallenden Aufgaben auch andere Klasseneltern mit einzubeziehen.
Aufgaben der Klassenelternvertreter/innen
Die Klassenelternvertreter/innen haben die Aufgabe, die Beziehungen der Eltern der Klasse untereinander und mit den
jeweiligen Lehrer/innen zu pflegen, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen zu vermitteln und die Eltern über
aktuelle Vorhaben der Schule zu informieren. Dieses geschieht in der Regel mit der Durchführung weiterer Elternabende
und Stammtische, zu denen Sie künftig von den Klassenelternvertretern in Abstimmung mit Ihrer Klassenlehrerin
eingeladen werden. Dazu erhalten die Klassenelternvertreter von den in der Klasse unterrichtenden Lehrer/innen
alle erforderlichen Auskünfte und von uns als Elternrat Unterstützung.
Die Klassenelternvertreter/innen sind mit den Klassensprecher/innen und den in der Klasse unterrichtenden
Lehrer/innen Mitglieder der Klassenkonferenz und werden an unserer Schule auch in die zweimal im Schuljahr
stattfindenden Zeugniskonferenzen einbezogen. Außerdem nehmen sie an den Elternvertreter-versammlungen teil,
die der Elternrat etwa dreimal im Schuljahr einberuft.



