Auslandsschulbesuche vor Eintritt in die Studienstufe

Liebe Schülerin, lieber Schüler,
auf dieser Seite findest du einige Informationen, die dir behilflich sein werden, wenn du planst für ein halbes oder ein Jahr ins Ausland zu gehen. In Zukunft wird dies alle betreffen, die nach der 9. Klasse oder nach der 10. Klasse den Auslandsaufenthalt planen.

Entscheidest du dich für ein Austauschjahr bereits nach der 9. Klasse, verbringst du die 10.Klasse im Ausland und lässt dir das Jahr an deiner deutschen Schule, also am Gymnasium Meiendorf, anrechnen. Du solltest dich aber vorher auch noch mit Mittelstufenkoordinator und Oberstufenkoordinatorin beraten haben, da du bestimmte Leistungen für die Anerkennung erbringen musst. Die Schulleitung entscheidet nach der Rückkehr in jedem Einzelfall über die Aufnahme in die 11. Klasse. Das 11. und 12. Schuljahr gehst du dann wieder in Hamburg zur Schule.

Möchtest du aber erst nach der 10. Klasse ins Ausland gehen, so schiebst du das Austauschjahr zwischen die 10. Und 11. Klasse und verzichtest damit auf eine Anerkennung deiner Leistungen im Ausland. Du besuchst dann wieder die 11. und 12. Klasse an deiner Schule in Hamburg, gehst dann aber insgesamt 13 Jahre zur Schule. In der Regel empfehlen wir als Schule diese Variante.
Du solltest wissen, dass der neu gefasste § 36 der APOAH wie folgt lautet:

I. Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums [.], die nach Besuch der Klasse 9 in die Klasse 10 versetzt wurden und während der gesamten Klasse 10 oder während des zweiten Halbjahres der Klasse 10 eine vergleichbare Schule im Ausland regelmäßig besucht haben, rücken unter Anrechnung der Dauer des Schulbesuchs im Ausland in die Studienstufe auf, wenn zu erwarten ist, dass sie den Anforderungen der Studienstufe gewachsen sein werden. Die Entscheidung trifft die [.] Schule auf Grundlage der Noten der Fachlehrkräfte der in Absatz 2 bezeichneten Fächer im Rahmen eines pädagogisch- fachlichen Gespräches, welches durch Tests in einzelnen Fächern ergänzt werden kann.´

II. Ist die Voraussetzung des Absatzes 1,Satz 1 nicht erfüllt, rückt die Schülerin oder der Schüler in die Studienstufe nur dann auf, wenn sie oder er an den Nachschreibterminen zu den letzten Klassenarbeiten der Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache teilnimmt, die Leistungen in mindestens drei dieser Klassenarbeiten mindestens mit der Note 4 (ausreichend) und die Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache nicht mit der Note 6 (ungenügend) bewertet werden und ein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erzielt wird.

Das bedeutet, dass die Schule im Gespräch mit dir und deinen Eltern entscheidet, ob du in die Studienstufe übertreten darfst oder die Klasse 10 wiederholen musst. Dabei wird auch berücksichtigt, welche Kenntnisse du im Ausland erworben hast.
Stimmt die Schule einer Versetzung in die Studienstufe nicht zu, so musst du die Klasse 10 wiederholen oder an den Nachprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch und der 2. Fremdsprache teilnehmen. D ies gilt auch für diejenigen, die nur das 2. Halbjahr im Ausland verbringen.

In Hamburg gibt es eine Förderung von Auslandsaufenthalten, wenn diese ein halbes oder ein Jahr dauern, unabhängig davon, ob man nach der 9. oder 10. Klasse den Austausch macht. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Einkommensverhältnissen deiner Eltern. Der Höchstförderbetrag für ein ganzes Schuljahr beträgt 5.000 Euro. Die "Neufassung der Richtlinie zur Förderung eines Schulbesuches im Ausland" und die entsprechenden Antragsformulare findest du unter www.auslandsprogramme.hamburg.de. Weiter musst du dich unter -> Schüler->allgemeine Infos-> Finanzierung durchklicken. Falls deine Eltern eine finanzielle Förderung bei der Hamburger Schulbehörde beantragen möchten, muss dieser Antrag vor den Märzferien im Schulbüro abgegeben werden. Zudem vergeben auch zahlreiche Organisationen Stipendien.


Weitere Infos gibt es im SchulCommSy im Raum "Ausgetauscht" oder bei Frau Miekautsch.


Viel Erfolg!
Basistext: U. Rassmussen

geändert durch: A. Miekautsch